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Digitaler Produktpass

Wer braucht einen Digitalen Produktpass (DPP) in der EU und wie bereitet man sich vor?

Wer in der EU einen DPP benötigt, was für Textilien bereits feststeht und wie Unternehmen sich auf kommende Vorgaben vorbereiten.

Wer braucht einen Digitalen Produktpass (DPP) in der EU und wie bereitet man sich vor?

Der Digitale Produktpass --- Digital Product Passport (DPP) --- ist 2026 nicht für jedes Produkt und jedes Unternehmen in der EU verpflichtend. Die EU-Anforderungen an den DPP werden schrittweise für bestimmte Produktgruppen durch die jeweils geltenden EU-Rechtsvorschriften eingeführt. Für Unternehmen ist daher entscheidend, ob ihre Produkte künftig betroffen sind und welche Vorbereitungen bereits heute sinnvoll sind.

Ist der DPP in der EU bereits verpflichtend?

Es gibt kein einheitliches Datum, ab dem jedes Produkt in der EU einen Digitalen Produktpass haben muss.

Im Rahmen der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte --- ESPR (EU) 2024/1781 --- werden konkrete DPP-Anforderungen für die jeweiligen Produktgruppen durch delegierte Rechtsakte festgelegt.

Der jeweils anwendbare delegierte Rechtsakt bestimmt unter anderem:

  • welche Daten der DPP enthalten muss;
  • welcher Datenträger verwendet und wo er angebracht werden muss;
  • ob der Pass auf Modell-, Chargen- oder Einzelproduktebene gilt;
  • wer auf bestimmte Daten zugreifen kann;
  • wer die Informationen im Pass erstellt und aktualisiert.

Dass eine Produktkategorie in EU-Planungen aufgeführt ist, bedeutet daher nicht, dass für sie bereits eine DPP-Pflicht besteht.

Wer ist für den DPP verantwortlich?

Die Pflichten hängen von den anwendbaren Rechtsvorschriften und der Rolle des Unternehmens in der Lieferkette ab.

Bei Produkten, die unter ESPR-Anforderungen fallen, treffen zentrale Pflichten die Wirtschaftsakteure, die entsprechende Produkte auf dem EU-Markt bereitstellen oder in Betrieb nehmen. Je nach Situation können dies Hersteller und Importeure sein; auch für Händler und Vertreiber bestehen Pflichten.

Entscheidend ist deshalb nicht nur die Unternehmensgröße, sondern welches Produkt auf den EU-Markt gebracht wird und in welcher Rolle das Unternehmen handelt.

Wann wird der DPP für Textilien und Bekleidung verpflichtend?

Textilien und Bekleidung gehören zu den prioritären Produktgruppen der ESPR, die endgültigen DPP-Anforderungen für diese Kategorie sind jedoch noch nicht verabschiedet.

Die Verabschiedung des entsprechenden delegierten ESPR-Rechtsakts ist derzeit für das 4. Quartal 2027 vorgesehen. Dieser Zeitplan ist indikativ und kann sich im Verlauf der legislativen und technischen Arbeiten ändern.

Damit gibt es derzeit noch keine endgültige, von der EU verabschiedete Liste aller Felder, die jede Modemarke in einen DPP aufnehmen muss.

Nach der Verabschiedung delegierter ESPR-Rechtsakte ist für Wirtschaftsakteure eine Übergangsfrist von mindestens 18 Monaten vorgesehen. Das geplante Verabschiedungsdatum ist daher nicht automatisch das Datum, ab dem der DPP für alle betroffenen Produkte verpflichtend wird.

Was hat die EU bereits festgelegt?

Auch wenn sektorspezifische Anforderungen noch entwickelt werden, sind die grundlegenden DPP-Prinzipien bereits in der ESPR festgelegt.

Insbesondere muss der Digitale Produktpass über einen Datenträger mit einer dauerhaften eindeutigen Produktkennung verknüpft sein. Die Daten müssen auf offenen Standards und interoperablen Formaten basieren, und das System muss die Übertragbarkeit der Daten ohne Abhängigkeit von einem einzelnen Anbieter ermöglichen.

Am 20. Juli 2026 nahm die Europäische Kommission außerdem das Digital Product Passport Registry sowie eine Testumgebung für Unternehmen in Betrieb.

Das Registry ist kein zentrales Repository für den vollständigen Produktpass. Die DPP-Daten werden dezentral gespeichert, während das Registry zur Registrierung eindeutiger Kennungen sowie der gesetzlich vorgesehenen Registrierungsdaten und Metadaten dient.

Ist ein QR-Code der DPP?

Nein.

Ein QR-Code kann als Datenträger dienen, über den Nutzer auf den Digitalen Produktpass zugreifen. Welcher Datenträger verwendet und wo er angebracht wird, richtet sich nach den Anforderungen für die jeweilige Produktgruppe.

Der DPP selbst besteht aus digitalen Informationen, die mit der eindeutigen Produktkennung verknüpft sind.

Produkt → Datenträger → eindeutige Kennung → Digitaler Produktpass

Wie können sich Unternehmen auf den DPP vorbereiten?

Unternehmen müssen noch nicht verabschiedete Anforderungen nicht erraten oder vorsorglich Dutzende Felder anlegen.

Sinnvoller ist es:

1.
Die eigene Produktkategorie zu bestimmen und die dafür geltenden EU-Rechtsvorschriften zu identifizieren. 2.

Die eigene Rolle festzulegen: Hersteller, Marke, Importeur, Vertreiber oder anderer Beteiligter. 3.

Zu erfassen, wo Produktdaten heute liegen --- intern, bei Lieferanten, in Zertifikaten und anderen Dokumenten. 4.

Datenlücken zu erkennen und Informationen zu identifizieren, die schwer zu beschaffen oder zu verifizieren sind. 5.

Den Prozess mit wenigen realen Produkten zu testen, statt sofort den gesamten Katalog umzustrukturieren.

Ziel der Vorbereitung ist heute nicht, zukünftige Anforderungen vorherzusagen, sondern eine Daten- und Prozessgrundlage zu schaffen, die an neue sektorspezifische EU-Regeln angepasst werden kann.

Kurz zusammengefasst

Braucht jedes Produkt in der EU einen DPP?\ Nein. Die Pflicht gilt für Produkte, für die die einschlägigen Rechtsvorschriften einen Digitalen Produktpass vorschreiben.

Ist der DPP für Bekleidung bereits verpflichtend?\ Nein. Die spezifischen ESPR-Anforderungen für DPP bei Textilien und Bekleidung werden noch entwickelt.

Sind kleine Unternehmen ausgenommen?\ Die Unternehmensgröße allein entscheidet nicht über die DPP-Pflicht. Maßgeblich sind die anwendbaren Rechtsvorschriften, das Produkt und die Rolle des Wirtschaftsakteurs.

Speichert die EU den vollständigen Produktpass?\ Nein. Die DPP-Architektur ist dezentral. Das EU Registry speichert vorgeschriebene Registrierungsdaten und Kennungen, nicht den vollständigen detaillierten Pass.

Sollten Unternehmen sich schon jetzt vorbereiten?\ Ja. Produktdaten, Prozesse zur Beschaffung und Verifizierung sowie künftige DPP-Abläufe können bereits mit einer begrenzten Zahl von Produkten getestet werden, ohne noch nicht verabschiedete Anforderungen als geltendes Recht darzustellen.

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