Digitaler Produktpass der EU: der aktuelle Stand

Eine kurze Übersicht darüber, was Gesetz ist, was geplant ist und was noch nicht verfügbar ist, geprüft anhand offizieller EU-Quellen. Zu jedem Punkt gibt es einen Link zur Quelle.

Zuletzt geprüft:

Kurz gesagt

Ein digitaler Produktpass für Textilien ist heute nicht verpflichtend. Die Kommission plant, den delegierten Rechtsakt für Textilien im 3.–4. Quartal 2027 zu erlassen; danach gilt für Unternehmen eine Übergangsfrist von mindestens 18 Monaten.

Zuerst entsteht die Infrastruktur: Das EU-Register ist in Betrieb, sechs harmonisierte Normen sind veröffentlicht, und Batterien sind ab dem 18. Februar 2027 die erste Produktgruppe mit verpflichtendem Produktpass.

Geplant

Textilien: Regeln für das 3.–4. Quartal 2027 geplant

Die Kommission plant, den delegierten ESPR-Rechtsakt für Textilien im 4. Quartal 2027 zu erlassen; ihr allgemeiner Zeitplan nennt das 3.–4. Quartal 2027 und weist darauf hin, dass sich Termine ändern können. Der Rechtsakt legt fest, welche Textilprodukte erfasst sind, welche Daten der Pass enthält, wie darauf zugegriffen wird und wie er am Produkt gekennzeichnet wird. Bis dahin sind die Datenanforderungen nicht endgültig.

Quellen

Unsere Einschätzung

Frühester verbindlicher Termin für Textilien: etwa Mitte 2029

Wird der Rechtsakt im 4. Quartal 2027 erlassen und dauert die Übergangsfrist 18 Monate, könnte ein Textilpass frühestens im zweiten Quartal 2029 verpflichtend werden. Das ist unsere Rechnung aus den beiden Angaben oben, kein von der Kommission veröffentlichter Termin, und er kann sich ändern.

Quellen

In Kraft

Das EU-DPP-Register ist in Betrieb

Das DPP-Register der Kommission ging am 20. Juli 2026 zusammen mit einer Testumgebung in Betrieb. Es ist ein Index: Es speichert eindeutige Produktkennungen und Registrierungsdaten, nicht den Pass selbst, der beim Wirtschaftsakteur oder bei einem DPP-Dienstleister bleibt. Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1778, die die Regeln festlegt, ist am 6. August 2026 in Kraft getreten.

Quellen

Noch nicht verfügbar

Einen Pass zu registrieren ist noch nicht möglich

Das Benutzerhandbuch des Registers (Version 1.03) erklärt, dass eine erfolgreiche Registrierung derzeit nicht verfügbar ist, weil der semantische Katalog für die erste Produktgruppe, Batterien, noch nicht festgelegt wurde. Als erste Produktgruppe, für die eine Registrierung möglich sein wird, nennt das Handbuch Batterien.

Quellen

In Kraft

Normen: sechs veröffentlicht, zwei geplant

Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1736 wurden am 15. Juli 2026 die Fundstellen von sechs harmonisierten Normen im Amtsblatt veröffentlicht: EN 18216 (Datenaustausch), EN 18219 (eindeutige Kennungen), EN 18220 (Datenträger), EN 18221 (Speicherung und Archivierung), EN 18222 (APIs) und EN 18223 (Systeminteroperabilität). Der Zeitplan der Kommission nennt für September 2026 einen Beschluss zu den beiden übrigen Normen.

Quellen

Was das für eine Textilmarke bedeutet

  • Heute ist kein Textilpass einzureichen, und die Datenanforderungen für Textilien sind nicht endgültig.
  • Je nach endgültigem Rechtsakt nennt die Kommission als mögliche Angaben im Textilpass unter anderem Produktidentifikation und -merkmale, die Faserzusammensetzung nach der Textilkennzeichnungsverordnung, Nutzung und Reparatur, Wiederverwendung und Lebensende, Herkunft sowie die beteiligten Wirtschaftsakteure. Bei den meisten Marken liegen diese Daten verstreut bei Lieferanten und in Systemen und lassen sich nicht schnell zusammentragen.
  • Genau hier setzt ein Fiorgo-Pilot an: Wir nehmen ein echtes Produkt und zeigen, wo seine Daten liegen und was fehlt, ohne auf die endgültigen Regeln zu warten.
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Diese Seite fasst offizielle Quellen nur zur Information zusammen. Sie ist keine Rechtsberatung und behauptet nicht, dass ein Produkt oder Unternehmen konform ist. Fiorgo behauptet nicht, dass ein Textilpass heute verpflichtend ist, dass Fiorgo im EU-DPP-Register registriert ist oder dass es ein verifizierter DPP-Dienstleister ist.

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